Nimm mit 257.275 Campact-Aktiven Einfluss
auf aktuelle politische Entscheidungen.
Anrede,
haben Sie vielen Dank Für Ihre E-Mail. Ihre E-Mail ist wortgleich vielfach bei mir und meinen Bundestagskollegen eingegangen. Sicherlich haben Sie daher Verständnis, wenn auch ich diese Schreiben wortgleich beantworte.
Für eine Normenkontrollklage beim Bundesverfassungsgericht kann ich in der Entscheidung des ZDF-Verwaltungsrates vom 27. November 2009 in der Sache ZDF-Chefredakteur keine Notwendigkeit erkennen.
Worum geht es, jenseits aller medialen Aufgeregtheiten? Im ZDF-Verwaltungsrat hat sich die erforderliche Drei-Fünftel-Mehrheit nicht gefunden, dem Vorschlag des ZDF-Intendanten zu folgen, den Vertrag des ZDF-Chefredakteurs Brender nach zehn Jahren ein zweites Mal zu verlängern. Zu den Aufgaben des ZDF-Verwaltungsrates gehört es, den Chefredakteur im Einvernehmen mit dem Intendanten zu berufen. Dieses Gremium ist in Bezug auf seine Aufgaben und seine Zusammensetzung durch Staatsverträge der Länder bzw. durch Errichtungsgesetze der Landesrundfunkanstalten legitimiert. Dazu gehört es, die Entwicklung eines Senders bei den zentralen Kriterien Qualität, Quote und Kosten zu bewerten. Für alle diese Sachverhalte ist der Chefredakteur wesentlich mit verantwortlich. Der Verwaltungsrat hat der Einstellung vor zehn Jahren und auch der ersten Verlängerung der Amtszeit des Chefredakteurs Brender vor fünf Jahren zugestimmt. Dass nun einige Mitglieder des Verwaltungsrats dafür plädieren, mit einem jüngeren, neuen Chefredakteur die aktuellen Herausforderungen des Senders anzugehen, halte ich jedenfalls für gut begründbar. Die Entscheidung gehört jedenfalls zur Wahrnehmung der Aufsichtspflicht. Der Verwaltungsrat ist kein „Abnickgremium“. Daher war seine damalige Entscheidung zugunsten von Herrn Brender genauso verfassungsmäßig wie seine Entscheidung vom 27. November.
Ein Eingriff in die Presse- und Rundfunkfreiheit liegt hier nicht vor.
Mit freundlichen Grüßen
Hermann Gröhe