Nimm mit 257.275 Campact-Aktiven Einfluss
auf aktuelle politische Entscheidungen.
Anrede,
vielen Dank Für Ihre Email vom 12. Dezember, in der Sie eine Normenkontrollklage wegen der Abwahl von Nikolaus Brender als ZDF-Chefredakteur anregen. Für eine solche Normenkontrollklage beim Bundesverfassungsgericht kann ich aufgrund der Entscheidung des ZDF-Verwaltungsrates vom 27. November 2009 jedoch keine Notwendigkeit erkennen.
Worum geht es, jenseits aller medialen Aufgeregtheiten? Im ZDF-Verwaltungsrat hat sich die erforderliche Drei-Fünftel-Mehrheit nicht gefunden, dem Vorschlag des ZDF-Intendanten zu folgen, den Vertrag des ZDF-Chefredakteurs Brender nach zehn Jahren ein zweites Mal zu verlängern.
Zu den Aufgaben des ZDF-Verwaltungsrates gehört es, den Chefredakteur im Einvernehmen mit dem Intendanten zu berufen. Dieses Gremium ist in Bezug auf seine Aufgaben und seine Zusammensetzung durch Staatsverträge der Länder bzw. durch Errichtungsgesetze der Landesrundfunkanstalten legitimiert. Dazu gehört es, die Entwicklung eines Senders bei den zentralen Kriterien Qualität, Quote und Kosten zu bewerten. Für alle diese Sachverhalte ist der Chefredakteur wesentlich mit verantwortlich. Der Verwaltungsrat hat der Einstellung vor zehn Jahren und auch der ersten Verlängerung der Amtszeit des Chefredakteurs Brender vor fünf Jahren zugestimmt. Dass nun einige Mitglieder des Verwaltungsrats dafür plädieren, mit einem jüngeren, neuen Chefredakteur die aktuellen Herausforderungen des Senders anzugehen, halte ich für gerechtfertigt. Dies gehört zur Aufsichtspflicht. Der Verwaltungsrat ist kein "Abnickgremium". Daher war seine damalige Entscheidung zugunsten Brenders genauso verfassungsmäßig wie seine Entscheidung vom 27. November.
Ein Eingriff in die Presse- und Rundfunkfreiheit liegt hier nicht vor.
CDU und CSU setzen sich nachhaltig für ein starkes, unabhängiges öffentlich-rechtliches System ein. Das heißt aber nicht, dass dieses System ohne Kontrolle sein kann. Die öffentlich-rechtlichen Anstalten wirtschaften mit Gebührengeldern von über 7 Milliarden Euro. Daher ist die Politik geradezu verpflichtet, durch Teilnahme an den Sendergremien über die angemessene Verwendung dieser Gelder zu wachen. Dies bedeutet keinen Eingriff in die Programmautonomie und Staatsferne des öffentlich-rechtlichen Rundfunks, sondern Verantwortungswahrnahme im Interesse der Gebührenzahler, die mit 17,98 Euro monatlich zur Kasse gebeten werden. Es kann daher nicht sein, dass die sogenannte "vierte Gewalt" völlig losgelöst und ohne demokratische Kontrolle existiert.
Die Vertreter der Politik und damit auch der Exekutive haben aktiv mitgeholfen, dass das öffentlich-rechtliche System zukunftssicher ist. Hätten in der Vergangenheit keine Vertreter der Politik durch ihre Gremienzugehörigkeit einen so intensiven Einblick in das öffentlich-rechtliche System erlangt, wäre diese Säule des dualen Mediensystems nicht so vielfältig präsent - auch wenn sich diese Vielfalt noch ausbauen lässt.
Die CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag wird den öffentlich-rechtlichen Rundfunk weiter aufmerksam und kritisch begleiten.
Mit freundlichen Grüßen
Ingrid Fischbach, MdB