Nimm mit 251.983 Campact-Aktiven Einfluss
auf aktuelle politische Entscheidungen.

Dr. Thomas Feist (CDU):

Anrede,

vielen Dank Für Ihre Zuschrift, die ich gern beantworten möchte.

Ich kann mich Ihrer bzw. der Sichtweise des Verfassers des Schreibens nicht anschließen. Eine Normenkontrollklage beim Bundesverfassungsgericht gegen die Entscheidung des ZDF-Verwaltungsrates vom 27. November 2009 in der Sache ZDF-Chefredakteur halte ich für nicht angemessen. Dies hieße mit Kanonen auf Spatzen zu schießen.

Das ZDF ist eine Einrichtung der Länder. Insofern hat das zuständige Gremium, der ZDF-Verwaltungsrat, nicht nur die Aufgabe, sondern auch die Pflicht, Personalentscheidungen zu treffen. Zu diesen Entscheidungen gehört es eben auch, die Entwicklung eines Senders bei den zentralen Kriterien Qualität, Quote und Kosten zu bewerten. Für alle diese Sachverhalte ist der Chefredakteur wesentlich mit verantwortlich. Der Verwaltungsrat hat der Einstellung vor zehn Jahren und auch der ersten Verlängerung der Amtszeit des Chefredakteurs Brender vor fünf Jahren zugestimmt. Dass nun einige Mitglieder des Verwaltungsrats dafür plädieren, mit einem jüngeren, neuen Chefredakteur die aktuellen Herausforderungen des Senders anzugehen, halten wir für gerechtfertigt. Dies gehört zur Aufsichtspflicht. Der Verwaltungsrat ist kein „Abnickgremium“. Daher war seine damalige Entscheidung zugunsten Brenders genauso verfassungsmäßig wie seine Entscheidung vom 27. November.

Unabhängige und kritische Berichterstattung ist darüber hinaus eine Sache des Inhaltes. Hierin ist der öffentlich-rechtliche Rundfunk frei und bleibt es auch. Bei der von Ihnen beanstandeten Entscheidung ging es schließlich um eine Personal- nicht um eine inhaltliche Angelegenheit. Einen Eingriff in die Presse- und Rundfunkfreiheit kann ich hier daher nicht erkennen.

Meine Kollegen von der CDU und ich setzen uns nachhaltig für ein starkes, unabhängiges öffentlich-rechtliches System ein. Das heißt aber nicht, dass dieses System ohne Kontrolle sein kann. Die öffentlich-rechtlichen Anstalten wirtschaften mit Gebührengeldern von über 7 Milliarden Euro. Daher ist die Politik geradezu verpflichtet, durch Teilnahme an den Sendergremien über die angemessene Verwendung dieser Gelder zu wachen. Dies bedeutet keinen Eingriff in die Programmautonomie und Staatsferne des öffentlich-rechtlichen Rundfunks, sondern Verantwortungswahrnehmung im Interesse der Gebührenzahler, die mit 17,98 Euro monatlich zur Kasse gebeten werden. Es kann daher nicht sein, dass die sogenannte „vierte Gewalt“ völlig losgelöst und ohne demokratische Kontrolle existiert.

Im Übrigen wäre ich sehr interessiert von Ihnen zu erfahren, welche besonderen Verdienste sich Nikolaus Brender für die Qualität des öffentlich-rechtlichen Sektors erworben hat. Hiervon war bisher in den Medien leider nichts zu hören. Im Gegenteil: auch ZDF-intern ist die Kritik an Brender, gerade hinsichtlich der Einbrüche beim Kerngeschäft "Nachrichten", stetig gewachsen.

Gern lade ich Sie zu einem Gespräch in mein Bürgerbüro in den Brühl-Arkaden ein. Ich bin dort am Samstag, den 12.12.09 von 10-13 Uhr persönlich anzutreffen.

Mit freundlichen Grüßen

Thomas Feist MdB