Nimm mit 257.275 Campact-Aktiven Einfluss
auf aktuelle politische Entscheidungen.

Norbert Brackmann (CDU)

Anrede,

vielen Dank für Ihre E-Mail. Die Zusammensetzung der ZDF-Gremien ist für mich kein Fall für eine Normenkontrollklage. Einen Grundgesetzverstoß gegen die garantierte Rundfunkfreiheit sehe ich nicht. Art. 5 Abs. 1 GG garantiert die Staatsfreiheit des öffentlich-rechtlichen Rundfunks, d.h. dass der Staat inhaltlich auf seine Arbeit keinen beherrschenden Einfluss ausüben darf. Zur Garantie der Staatsfreiheit gehört deshalb eine Begrenzung der Stimmenanteile der staatlichen Vertreter in den Aufsichtsgremien, also auch im Verwaltungsrat, der die Aufsichts- und Kontrollfunktion wahrnimmt. Dem Verwaltungsrat des ZDF gehören deshalb auch „nur“ 5 Länder- und 1 Bundesvertreter an. Die übrigen 8 Mitglieder und damit die Mehrheit dürfen weder in einer Regierung noch in einer gesetzgebenden Körperschaft eingebunden sein. Parteivertretern können nicht völlig ausgeschlossen werden. Sie sind konstitutiver Bestandteil einer repräsentativen Demokratie.

Einem rechtmäßig von dem zuständigen Landesgesetzgeber gewählten Vertreter in einem unabhängigen Gremium  kann ich nicht vorschreiben, wie er sich inhaltlich einlassen soll. Es gilt wie im alltäglichen Leben auch hier das Grundrecht der freien Willensbildung und Meinungsäußerung.

Mit freundlichen Grüßen

Norbert Brackmann