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Kurt Beck auf unseren Appell "Rundfunkfreiheit retten"

Mit einer Email vom 23. Dezember antwortet Kurt Beck auf unseren Appell "Rundfunkfreiheit retten". Darin stellt er seine Vorschläge für eine Reform des ZDF-Rundfunkstaatsvertrags vor. Doch aus unserer Sicht ist es unrealistisch, dass die Politik ihren eigenen Einfluss beim ZDF beschneidet - denn es müssten alle Bundesländer zustimmen. Daher müssen die Bundestagsabgeordneten das Verfassungsgericht anrufen.

Die Antwort von Kurt Beck:

Sehr geehrte Damen und Heren,

ich danke recht herzlich für die Übersendung der zahlreichen e-mails zum Thema "Vertragsverlängerung des ZDF-Chefredakteurs Brender". Wie Sie der Presse entnehmen konnten, war es nicht möglich, in der Sitzung des ZDF-Verwaltungsrates am 27. November 2009 die für den Vorschlag des Intendanten notwendige Zustimmung von drei Fünfteln der Mitglieder des Verwaltungsrates zu erreichen. Ich bedauere dies sehr, da ich mich mit verschiedenen Kolleginnen und Kollegen im Verwaltungsrat mit guten Gründen für eine Vertragsverlängerung des bisherigen ZDF-Chefredakteurs Brender eingesetzt habe. Die massive Ablehnung des Personalvorschlags des Intendanten durch die Unionsseite war um so bedauerlicher, da auch die Proteste und Solidaritätsbekundungen in weiten gesellschaftlichen Bereichen für einen Verbleib von Herrn Brender nicht zu einem Einlenken geführt haben.

Ungeachtet dessen hat die in Teilen sehr stark durch machttaktische Überlegungen der Union dominierte Debatte im Verwaltungsrat die grundsätzliche Diskussion über die Zusammensetzung der Gremien der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten erneut entfacht. Es wird der Ruf laut nach verfassungsrechtlicher Überprüfung der Zusammensetzung des ZDF-Verwaltungsrates, wie auch anderer öffentlich-rechtlicher Gremien. Eine solche Verfassungsklage, wäre jetzt nicht der richtige Schritt. Zunächst sind die Länder gefordert, sicher zu stellen, dass die notwendige Staatsferne der Gremien sichergestellt wird. Dazu habe ich gemeinsam mit meinen Kollegen Wowereit, Platzeck, Böhrnsen und Sellering einen Vorschlag gemacht, den ich Ihnen beilege. Er sorgt für verfassungsrechtliche Klarheit. Insgesamt muss man sich jedoch durchaus die Frage stellen, ob gesellschaftliche Gruppierungen im Verhältnis zur Politik in den Gremien ausreichend repräsentiert sind. Die Landesregierung hofft auf Zustimmung im Kreis der Länder, auch bei den Ländern, die diese Wirkung durch ihre Haltung bei der Chefredaktionswahl ausgelöst haben.

Ich will diesen Weg auch deshalb beschreiten, weil dieser vermutlich schneller zu einer zufriedenstellenden Regelung führt, als die Klage vor dem Bundesverfassungsgericht. Eine mögliche Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes müsste nämlich dann erst in eine Änderung der Staatsverträge einfließen.

Zwischenzeitlich hat der Verwaltungsrat des ZDF auch entschieden, dass Peter Frey neuer Chefredakteur werden soll. Die Landesregierung trägt diese Entscheidung mit und hofft, dass er die erfolgreiche, unabhängige und kritische Arbeit seines Vorgängers fortsetzen wird.

Mit freundlichen Grüßen

gez: Kurt Beck

  • Anlage zu Becks Schreiben

    • Die Replik von Campact:

      Sehr geehrter Herr Ministerpräsident Beck,

      herzlichen Dank für Ihre Antwort auf unseren Online-Appell gegen die Entlassung von ZDF-Chefredakteur Nikolaus Brender. Wir begrüßen es, dass Sie und ihre sozialdemokratischen Ministerpräsidentenkollegen die gegenwärtige Zusammensetzung der ZDF-Gremien reformieren wollen. Ihre Reformvorschläge erscheinen uns jedoch nicht weitgehend genug, um den Verfassungsgrundsatz der Staatsferne des öffentlich-rechtlichen Rundfunks beim ZDF herzustellen. Zudem bezweifeln wir, dass sich mit dem von Ihnen skizzierten Vorgehen eine Reform erreichen lässt.

      Sie haben vorgeschlagen, die bisherige Einvernehmensregelung bei der Berufung von Chefredak­teur, Programm- und Verwaltungsdirektor in eine Vetorechtsregelung des Verwal­tungsrates umzugestalten. Demnach könnte der Verwaltungsrat einen Personalvorschlag des Inten­danten nur noch mit einer Drei-Fünftel-Mehrheit ablehnen. Der Intendant und damit die Unabhängigkeit des Senders würde damit gestärkt - insofern sehen wir darin einen Schritt in die richtige Richtung. Allerdings bedeutet dies nicht unbedingt auch eine Stärkung für die interne Rundfunkfreiheit und die Meinungsvielfalt innerhalb des ZDF. Sie könnte auch das Gegenteil bedeuten.

      Der Dreh- und Angelpunkt ist aber die Zusammensetzung der ZDF-Gremien. Dazu haben Sie zwei Vorschläge gemacht. Würden die Vertreter/innen der Verbände und Organisationen künftig von ihnen selbst und nicht mehr den Ministerpräsidenten ausgewählt, wäre das zweifellos ein Fortschritt. Auch wäre es zu begrüßen, wenn der Vertreter des Bundes künftig aus dem Verwaltungsrat des ZDF ausscheidet. Doch dies ist wenig stringent, wenn gleichzeitig die weit machtvollere Position der Ministerpräsidenten unangetastet bleibt. Hier scheinen die Autoren ab dem Moment die Rundfunkfreiheit aus dem Auge zu verlieren, wo es um die Beschneidung der eigenen Position geht.

      Wir sind zudem skeptisch, ob Ihre Vorschläge durchsetzbar sind. Veränderungen am ZDF-Staatsvertrag können nur einstimmig mit allen Ministerpräsidenten von CDU/CSU beschlossen werden. Ein Konsens über selbst eine solch begrenzte Reform, wie Sie sie vorschlagen, erscheint kaum wahrscheinlich. Eine erfolgreiche Reform des ZDF kann nach unserer Einschätzung nur durch eine Überprüfung des ZDF-Staatsvertrages durch das Bundesverfassungsgericht gelingen. Nur die Bundesverfassungsrichter können die Politik zwingen, an Hand ihrer Vorgaben den ZDF-Staatsvertrag zu reformieren.

      Wir würden es daher sehr begrüßen, wenn Sie selbst in Karlsruhe eine Normenkontrollklage einreichen. Alternativ könnte sich auch die SPD-Fraktion im Bundestag einer Klage der Abgeordneten beim Bundesverfassungsgericht anschließen.

      Wir wünschen Ihnen ein frohes und gesundes neues Jahr!

      Mit freundlichen Grüßen

      Christoph Bautz

      Geschäftsführer und Vorstandsvorsitzender Campact e.V.